Scheidung ohne Anwalt: Geht das auch ohne Gericht?
Eine anwaltliche Vertretung ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Ein Gericht brauchen Sie trotzdem: Eine privat unterschriebene Vereinbarung oder eine Mediation löst die Ehe nicht auf. Die Scheidung erfolgt durch gerichtlichen Entscheid.
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Was Sie selbst einreichen können
Wenn Sie sich über die Scheidung einig sind, können Sie das gemeinsame Begehren selbst beim zuständigen Gericht einreichen. Formulare und Angaben zu den benötigten Belegen finden Sie bei den Gerichten. Zuständigkeit, Verfahrenssprache und Anforderungen an die Unterlagen sollten Sie vor dem Versand prüfen.
Ein digitales Angebot kann die Vorbereitung erleichtern. Es ersetzt aber weder die gerichtliche Prüfung noch den Scheidungsentscheid. Auch ein ausländischer Hinweis auf eine Scheidung beim Notar lässt sich nicht einfach auf das Schweizer Verfahren übertragen.
Eine Konvention ist mehr als zwei Unterschriften
Das Gericht prüft, ob Sie die Vereinbarung freiwillig und nach reiflicher Überlegung geschlossen haben. Sie muss klar, vollständig und nicht offensichtlich unangemessen sein. Für Kinderbelange und berufliche Vorsorge bestehen zusätzliche Anforderungen. Die Scheidungsvereinbarung wird erst mit der gerichtlichen Genehmigung rechtsgültig.
Ein Satz wie «Jeder behält, was ihm gehört» beantwortet nicht unbedingt, wie Ersparnisse, gemeinsame Schulden oder Pensionskassenguthaben behandelt werden. Bei Kindern müssen insbesondere Betreuung und Unterhalt so beschrieben sein, dass der spätere Alltag tatsächlich geregelt ist. Unklare Formulierungen können Rückfragen und zusätzliche Arbeit auslösen.
Wann eine unabhängige Prüfung sinnvoll ist
Eine eigene rechtliche Beratung ist besonders hilfreich, wenn Sie Unterlagen nicht vollständig kennen, finanziell deutlich ungleich aufgestellt sind oder sich bei einer Unterschrift unter Druck fühlen. Auch ein Unternehmen, Wohneigentum, ausländische Vorsorge oder bereits laufende Renten können eine genauere Prüfung erfordern.
Eine gemeinsame Lösung setzt voraus, dass beide frei verhandeln können. Unterstützung bei der Einigung und die unabhängige Vertretung der eigenen Interessen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Klären Sie deshalb vor einer Beauftragung, wer welche Rolle übernimmt, welche Fragen geprüft werden und welche Leistungen im Preis enthalten sind.
Für Ihr nächstes Gespräch
- Aktuelle Formulare und Beilagenliste des zuständigen Gerichts prüfen.
- Alle offenen Punkte statt nur den Scheidungswillen schriftlich festhalten.
- Bei Unsicherheit vor der Unterschrift unabhängige Beratung einholen.
Allgemeine Orientierung zum Schweizer Recht. Kantonale Verfahren und die persönlichen Umstände können eine individuelle Prüfung erfordern.