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Was kostet eine Scheidung, wenn das Geld knapp ist?

Die Kosten für rechtliche Begleitung und die Gerichtskosten sind unterschiedliche Positionen. Wer nicht über die nötigen Mittel verfügt, kann unter gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Sie wird geprüft und kann später eine Nachzahlung auslösen.

In diesem Artikel

Welche Kosten in eine Offerte gehören

Eine Preisangabe für die Vorbereitung Ihrer Scheidung sagt noch nicht, was das gesamte Verfahren kostet. Fragen Sie getrennt nach dem Honorar für die Begleitung, den Gerichtskosten und möglichen zusätzlichen Auslagen. Übersetzungen, Bewertungen oder besondere Abklärungen können weitere Kosten verursachen.

Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem zuständigen Kanton und dem konkreten Verfahren. Eine Zahl aus einem Genfer Merkblatt ist deshalb kein schweizweiter Tarif. Bei Solvian finden Sie den Leistungsumfang der angebotenen Begleitung auf der Preisseite; Gerichtskosten sind separat zu berücksichtigen.

Wann Sie Unterstützung beantragen können

Art. 117 ZPO nennt zwei Voraussetzungen: Die erforderlichen Mittel fehlen und das Rechtsbegehren erscheint nicht aussichtslos. Die Prüfung betrifft Ihre tatsächliche finanzielle Situation. Ein knappes Monatsbudget allein ersetzt deshalb nicht die Angaben zu Einkommen, Vermögen und notwendigen Ausgaben.

Die Unterstützung kann ganz oder teilweise gewährt werden. Sie kann von Vorschüssen und Gerichtskosten befreien. Eine gerichtlich bestellte Rechtsvertretung kommt dazu, wenn sie zur Wahrung Ihrer Rechte notwendig ist. Eine kostenlose Rechtsvertretung für jede Scheidung lässt sich daraus nicht ableiten.

Was trotz Bewilligung offenbleiben kann

Unentgeltliche Rechtspflege bedeutet nicht zwingend, dass der Staat die Kosten endgültig trägt. Wer später dazu in der Lage ist, muss nach Art. 123 ZPO nachzahlen. Zudem befreit die Bewilligung nicht von einer möglichen Parteientschädigung an die Gegenpartei.

Fragen Sie beim zuständigen Gericht früh nach dem Antragsformular und den erforderlichen Nachweisen. Reichen Sie eine nachvollziehbare Übersicht mit Lohnunterlagen, Kontoangaben, Mietkosten, Versicherungsprämien und weiteren notwendigen Verpflichtungen ein. Eine private Dienstleistung ist nicht allein deshalb durch die Rechtspflege gedeckt, weil sie mit Ihrer Scheidung zusammenhängt. Klären Sie den Umfang vor der Beauftragung.

Für Ihr nächstes Gespräch

  • Honorar, Gerichtskosten und Zusatzleistungen getrennt budgetieren.
  • Ein vollständiges Haushaltsbudget mit Belegen erstellen.
  • Rechtspflege und deren Umfang vor zusätzlichen Aufträgen abklären.

Allgemeine Orientierung zum Schweizer Recht. Kantonale Verfahren und die persönlichen Umstände können eine individuelle Prüfung erfordern.

Preise und Leistungen

Die nächsten Schritte gemeinsam klären.

Sie möchten wissen, welche Begleitung zu Ihrer Situation passt? Wir besprechen den Umfang und die Kosten vor einer Beauftragung.

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