Müssen wir vor der Scheidung zwei Jahre warten?
Nein, wenn Sie beide die Scheidung wollen. Die zweijährige Trennungsfrist betrifft grundsätzlich die Scheidung gegen den Willen eines Ehegatten. Auch wenn einzelne Folgen noch offen sind, kann ein gemeinsames Scheidungsbegehren möglich sein.
In diesem Artikel
Wenn Sie beide die Ehe beenden möchten
Für eine Scheidung auf gemeinsames Begehren schreibt das Schweizer Recht keine zweijährige Trennungszeit vor. Sie reichen dem Gericht Ihr Begehren und eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen ein. Dazu gehören je nach Situation Unterhalt, Kinder, Vermögen, Wohnung und die berufliche Vorsorge. Das Gericht hört Sie an und prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Einigkeit über die Scheidung bedeutet aber nicht zwingend Einigkeit über jeden Franken. Nach Art. 112 ZGB können Sie gemeinsam erklären, welche Fragen das Gericht noch entscheiden soll. Diese Teileinigung ist eine eigene Verfahrensmöglichkeit und kann helfen, eine unnötige Wartezeit zu vermeiden.
Wenn nur eine Person die Scheidung will
Bei einer einseitigen Scheidungsklage müssen die Ehegatten grundsätzlich mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben. Entscheidend ist die Trennungsdauer bei Eintritt der Rechtshängigkeit beziehungsweise beim Wechsel zur Scheidung auf Klage. Der Auszug allein beendet die Ehe noch nicht.
Vor Ablauf dieser Frist sieht das Gesetz eine Ausnahme vor, wenn schwerwiegende, der klagenden Person nicht zurechenbare Gründe die Fortsetzung der Ehe unzumutbar machen. Ob diese hohe Schwelle erreicht ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Ein allgemeiner Wunsch nach einem schnellen Abschluss genügt dafür nicht.
Was während der Trennung geregelt werden sollte
Auch ohne sofortiges Scheidungsverfahren brauchen Sie einen funktionierenden Alltag. Halten Sie fest, seit wann Sie getrennt leben, wer die Wohnung nutzt, wie laufende Kosten bezahlt werden und wie Sie die Kinder betreuen. Bei fehlender Einigung können Eheschutzmassnahmen nötig sein.
Für ein erstes Gespräch ist eine Liste mit drei Spalten hilfreich: bereits vereinbart, noch offen und dringend. Damit lässt sich prüfen, ob eine umfassende Einigung realistisch ist oder ob bestimmte Fragen separat geklärt werden müssen. Die Verfahrensdauer hängt anschliessend auch von den Unterlagen und dem zuständigen Gericht ab.
Für Ihr nächstes Gespräch
- Trennungsdatum und vorhandene Vereinbarungen zusammentragen.
- Gemeinsamen Scheidungswillen von offenen Folgefragen unterscheiden.
- Dringende Fragen zu Wohnung, Geld und Kindern zuerst klären.
Allgemeine Orientierung zum Schweizer Recht. Kantonale Verfahren und die persönlichen Umstände können eine individuelle Prüfung erfordern.