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Beide betreuen gleich viel. Müssen trotzdem Alimente fliessen?

Ja, auch bei gleichen Betreuungsanteilen können Geldleistungen nötig sein. Kindesunterhalt richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und den Verhältnissen beider Eltern. Gleiche Zeit bedeutet weder gleiches Einkommen noch eine automatisch gleiche Verteilung aller Kosten.

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Betreuungszeit ist nur ein Teil der Rechnung

Unterhalt wird durch Pflege, Erziehung und Geld geleistet. Beide Eltern tragen nach ihren Kräften dazu bei. Das Gesetz berücksichtigt beim Geldbeitrag die Bedürfnisse des Kindes sowie Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern. Auch Einkommen und Vermögen des Kindes können relevant sein.

Ein Wochenplan allein zeigt deshalb noch nicht, wer welche Rechnung übernehmen kann. Miete beziehungsweise Wohnanteil, Krankenkasse, Betreuung und weitere notwendige Ausgaben müssen zusammen mit den finanziellen Möglichkeiten betrachtet werden. Eine pauschale Prozentzahl vom Lohn ersetzt diese Abklärung nicht.

Betreuungsunterhalt ist kein Stundenlohn für Eltern

Wenn persönliche Kinderbetreuung die Erwerbstätigkeit einschränkt und dadurch die eigenen Lebenshaltungskosten des betreuenden Elternteils nicht gedeckt werden können, kann Betreuungsunterhalt relevant werden. Er gehört zum Unterhaltsanspruch des Kindes und soll die erforderliche Betreuung ermöglichen.

Er wird nicht wie ein Lohn für jede Betreuungsstunde berechnet. Ebenso wenig ist die Geldpflicht an ein Geschlecht gebunden: Je nach Betreuung und wirtschaftlicher Lage kann auch die Mutter einen Beitrag schulden. Kindesunterhalt und ein möglicher nachehelicher Unterhalt für einen Erwachsenen sind getrennte Ansprüche.

Mit vollständigen Unterlagen statt nur einem Lohnzettel

Stellen Sie die Einnahmen, notwendigen Ausgaben und tatsächlichen Betreuungsanteile beider Eltern zusammen. Bei selbstständiger Tätigkeit sind aussagekräftige Geschäftsunterlagen wichtig. Dokumentieren Sie ausserdem, wer welche laufenden Kinderkosten direkt bezahlt und welche Ausgaben nur gelegentlich entstehen.

Soweit ein bestehender Entscheid keine automatische Anpassung vorsieht, ändert er sich bei einer neuen Betreuungslösung oder einem anderen Einkommen nicht von selbst. Wesentliche Veränderungen können eine Anpassung rechtfertigen; dafür ist das passende Vereinbarungs- oder Gerichtsverfahren nötig. Stellen Sie angeordnete Zahlungen nicht allein aufgrund einer eigenen Neuberechnung ein. Klären Sie auch die Regelung für die Übergangszeit.

Für Ihr nächstes Gespräch

  • Betreuungsplan und Kinderbudget nebeneinander erstellen.
  • Einnahmen und notwendige Ausgaben beider Eltern belegen.
  • Bestehenden Unterhalt bei Veränderungen geordnet überprüfen lassen.

Allgemeine Orientierung zum Schweizer Recht. Kantonale Verfahren und die persönlichen Umstände können eine individuelle Prüfung erfordern.

Die nächsten Schritte gemeinsam klären.

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung einer nachvollziehbaren Regelung zu Betreuung und Kindesunterhalt.

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