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Enden die Alimente automatisch am 18. Geburtstag?

Nicht zwingend. Hat das volljährige Kind noch keine angemessene Ausbildung, kann die Unterhaltspflicht weiterbestehen, soweit dies den Eltern nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf. Eine pauschale Zahlung bis zu einem bestimmten Geburtstag sieht das Gesetz dafür nicht vor.

In diesem Artikel

Die Ausbildung kann über die Volljährigkeit hinausgehen

Art. 277 ZGB nennt die Volljährigkeit als allgemeinen Endpunkt. Für eine noch nicht abgeschlossene angemessene Ausbildung enthält er aber eine wichtige Fortsetzung: Die Eltern müssen im Rahmen der Zumutbarkeit bis zu dem Zeitpunkt beitragen, in dem die Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.

Damit ist weder ein automatisches Ende mit achtzehn noch eine unbegrenzte Finanzierung jeder späteren Weiterbildung gemeint. Entscheidend sind die konkrete Ausbildung und die gesamten Umstände. Eine Altersgrenze aus einer Versicherung oder Familienzulage lässt sich nicht ohne Weiteres auf den zivilrechtlichen Unterhalt übertragen.

Bedarf und eigene Mittel gehören in die Betrachtung

Das Ausbildungsbudget sollte notwendige Lebenshaltung, Wohnsituation und Ausbildungskosten nachvollziehbar abbilden. Zugleich sind die Möglichkeiten beider Eltern zu berücksichtigen. Eigenes Erwerbseinkommen oder andere Mittel des Kindes können den elterlichen Beitrag verringern, soweit eine Eigenfinanzierung zumutbar ist.

Ein Lehrlingslohn führt deshalb nicht in jeder Situation zum Wegfall aller Beiträge. Umgekehrt sollte er bei der Besprechung des Budgets nicht ausgeblendet werden. Sammeln Sie Ausbildungsbestätigungen, Angaben zur üblichen Dauer sowie aktuelle Einnahmen und Ausgaben, statt sich auf einen ungefähren Monatsbetrag zu verlassen.

Vor dem Geburtstag den bestehenden Entscheid lesen

Prüfen Sie, wie der Unterhalt im Scheidungsentscheid geregelt ist: Enthält er eine Aussage für die Zeit nach der Volljährigkeit oder endet die dort festgelegte Leistung ausdrücklich? Ein möglicher gesetzlicher Anspruch und die Vollstreckbarkeit eines bestimmten Entscheids sind unterschiedliche Fragen.

Mit der Volljährigkeit ist das Kind selbst Träger und grundsätzlich selbst Durchsetzer seines Anspruchs. Klären Sie mit ihm rechtzeitig, wie Informationen, Zahlungsweg und notwendige Anpassungen organisiert werden. Bei Uneinigkeit sollte der Anspruch geprüft werden, bevor Zahlungen eingestellt oder neue Verpflichtungen unterschrieben werden. Ein Ausbildungswechsel oder Unterbruch verlangt eine konkrete Beurteilung statt einer automatischen Schlussfolgerung.

Für Ihr nächstes Gespräch

  • Unterhaltsentscheid und allfällige Regelung nach der Volljährigkeit lesen.
  • Ausbildungsplan, voraussichtlichen Abschluss und Budget zusammentragen.
  • Das volljährige Kind direkt in die Klärung seines Anspruchs einbeziehen.

Allgemeine Orientierung zum Schweizer Recht. Kantonale Verfahren und die persönlichen Umstände können eine individuelle Prüfung erfordern.

Die nächsten Schritte gemeinsam klären.

Sie bereiten eine Scheidung mit älteren Kindern vor? Wir besprechen, welche Unterhaltsfragen jetzt ausdrücklich geregelt werden sollten.

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