Mehr Unterhalt, weil mein Partner fremdgegangen ist?
Eine Affäre führt nicht automatisch zu höheren Unterhaltszahlungen. Für den nachehelichen Unterhalt stehen die wirtschaftlichen Verhältnisse und die gesetzlichen Kriterien im Mittelpunkt. Wer am Scheitern der Beziehung schuld ist, entscheidet darüber grundsätzlich nicht.
In diesem Artikel
Was für den Unterhalt tatsächlich zählt
Die rechtliche Frage ist, ob eine Person ihren gebührenden Unterhalt einschliesslich angemessener Altersvorsorge zumutbar selbst finanzieren kann. Ist das nicht der Fall, kann ein Beitrag des anderen Ehegatten geschuldet sein. Das Gesetz verlangt eine Beurteilung der konkreten Verhältnisse.
Dazu gehören unter anderem die Aufgabenteilung während der Ehe, deren Dauer, Alter und Gesundheit, Einkommen und Vermögen sowie die Betreuung gemeinsamer Kinder. Ausbildung, Erwerbsaussichten und der Aufwand eines beruflichen Wiedereinstiegs können ebenfalls eine Rolle spielen. Ein einzelner Lohnunterschied beantwortet die Frage noch nicht.
Weshalb «Schuld spielt nie eine Rolle» zu weit geht
Art. 125 Abs. 3 ZGB erlaubt ausnahmsweise eine Kürzung oder Verweigerung des Unterhalts, wenn ein Beitrag offensichtlich unbillig wäre. Das Gesetz nennt beispielsweise eine grobe Verletzung der Pflicht zum Familienunterhalt, mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit oder eine schwere Straftat gegen die verpflichtete Person oder eine ihr nahestehende Person.
Diese Ausnahmen sind etwas anderes als ein gewöhnlicher Vorwurf im Beziehungskonflikt. Aus einer Affäre lässt sich deshalb weder automatisch ein Zuschlag noch automatisch der Verlust eines Anspruchs ableiten. Auch Auswirkungen auf andere Fragen müssen gesondert geprüft werden.
Anspruch und Dauer getrennt betrachten
Selbst wenn ein Unterhaltsanspruch besteht, ist damit eine lebenslange Zahlung nicht festgelegt. Höhe und Dauer müssen anhand der persönlichen Umstände beurteilt werden. Die Zürcher Gerichtsinformation weist darauf hin, dass Beiträge heute in aller Regel befristet zugesprochen werden.
Für die Vorbereitung hilft eine sachliche Bestandsaufnahme: Welche Erwerbstätigkeit wurde zugunsten der Familie reduziert? Welche Betreuung bleibt nötig? Welche Ausbildung und gesundheitlichen Einschränkungen bestehen? Sammeln Sie dazu Belege. So lässt sich über eine tragfähige Regelung sprechen, ohne persönliche Verletzungen in eine vermeintliche Geldformel zu übersetzen. Kindesunterhalt ist dabei eine eigenständige Frage.
Für Ihr nächstes Gespräch
- Eigenen Unterhalt und Kindesunterhalt getrennt erfassen.
- Betreuungsaufgaben, Einkommen und berufliche Möglichkeiten dokumentieren.
- Betrag und Laufzeit einer Vereinbarung beide prüfen lassen.
Allgemeine Orientierung zum Schweizer Recht. Kantonale Verfahren und die persönlichen Umstände können eine individuelle Prüfung erfordern.