Können wir unser Haus nach der Scheidung behalten?
Ein Verkauf ist nicht automatisch nötig. Ob eine Person das Haus übernehmen kann, hängt unter anderem von Eigentum, Ausgleichszahlung und Finanzierung ab. Eine Vereinbarung zwischen Ihnen verpflichtet die Bank nicht, eine Person aus der Hypothek zu entlassen.
In diesem Artikel
Eigentum, Finanzierung und Wohnen getrennt klären
Wer im Haus lebt, wem es gehört und wer für den Kredit haftet, sind drei unterschiedliche Fragen. Beginnen Sie mit dem Grundbuch, dem Kaufvertrag und der Finanzierung. Halten Sie fest, welche Mittel jede Person eingebracht hat und ob Erbschaften, voreheliches Vermögen oder Vorsorgegelder verwendet wurden.
Für eine Übernahme brauchen Sie eine nachvollziehbare Bewertung und eine Abrechnung der gegenseitigen Ansprüche. Der aktuelle Marktwert allein ist noch keine fertige Ausgleichszahlung. Offene Hypothek, Eigentumsverhältnisse und güterrechtliche Ansprüche müssen zusammen betrachtet werden. Bei umstrittenen Werten kann eine unabhängige Bewertung sinnvoll sein.
Die Bank entscheidet über die Kreditübernahme
Bei einer alleinigen Übernahme prüft die Bank die Finanzierung und Tragbarkeit neu. Entscheidend ist, ob sie die Weiterführung auf den gewünschten Grundlagen akzeptiert. Eine Zusage zwischen den Ehegatten ersetzt diese Prüfung nicht. Auch eine Weiterführung zu zweit oder ein Verkauf können zu prüfen sein.
Fragen Sie nach möglichen Folgen für den bestehenden Kredit, nach Kosten einer vorzeitigen Auflösung und nach der ausdrücklichen Entlassung aus der Haftung. Es gibt dafür keine pauschale Einkommensgrenze, die jede Bank und jede Situation zuverlässig abbildet.
Was vor einer verbindlichen Einigung feststehen sollte
Legen Sie zuerst ein realistisches Budget für die Zeit nach der Trennung an. Dazu gehören neben der Finanzierung auch laufender Unterhalt des Hauses, Versicherungen und die übrigen Lebenshaltungskosten. Prüfen Sie die Lösung über mehrere Monate hinweg, statt nur die heutige Zinsbelastung zu vergleichen.
Halten Sie einen Plan für den Fall fest, dass eine Übernahme nicht genehmigt wird: Wer kümmert sich um den Verkauf, wie wird die Bewertung festgelegt und wie werden Zwischenkosten getragen? Bei einer Mietwohnung stellen sich andere Fragen. Das Gericht kann unter den Voraussetzungen von Art. 121 ZGB den Mietvertrag übertragen; eine solche Regelung ist von der Eigentumsübertragung eines Hauses zu unterscheiden.
Für Ihr nächstes Gespräch
- Grundbuch, Kaufvertrag und Nachweise über Eigenmittel sammeln.
- Bankgespräch vor einer endgültigen Übernahmevereinbarung führen.
- Ausgleichszahlung, Nebenkosten und einen Ersatzplan schriftlich klären.
Allgemeine Orientierung zum Schweizer Recht. Kantonale Verfahren und die persönlichen Umstände können eine individuelle Prüfung erfordern.