Antworten zu Verfahren, Kindern, Geld und Datenschutz. Wenn etwas fehlt, fragen Sie uns im Erstgespräch.
Die einvernehmliche Scheidung nach ZGB Art. 111 setzt voraus, dass beide Eheleute die Scheidung wollen und sich über alle Nebenfolgen einigen können. Sie reichen das Scheidungsbegehren gemeinsam ein und legen dem Gericht eine schriftliche Konvention über die Nebenfolgen vor. Das Gericht prüft, genehmigt und spricht die Scheidung aus.
Ja, im Konsens-Modell. Die Jurist:in hört Ihnen beiden zu und erarbeitet eine Konvention, die für beide tragfähig ist, ohne eine Seite gegen die andere zu nehmen. In einem streitigen Verfahren darf dieselbe Fachperson nicht beide Seiten begleiten; mit Solvian Assist begleiten wir deshalb nur eine Seite. Wenn eine Seite zusätzlich einen separaten juristischen Rat möchte, vermitteln wir unabhängige Fachpersonen. Diese Wahl liegt bei Ihnen.
Will nur eine Seite die Scheidung, kann sie in der Regel nach zwei Jahren Getrenntleben auf Scheidung klagen (ZGB Art. 114), früher nur, wenn die Fortsetzung der Ehe unzumutbar ist (ZGB Art. 115). Wollen Sie beide die Scheidung, sind sich aber nicht über alle Nebenfolgen einig, entscheidet das Gericht über die strittigen Punkte (ZGB Art. 112). In beiden Fällen begleitet Solvian Assist Ihre Seite, mit dem Ziel, möglichst viel doch noch einvernehmlich zu regeln.
Ja. Bei der einvernehmlichen Scheidung sieht das Gesetz (ZPO Art. 288 ff.) eine persönliche Anhörung beider Eheleute am zuständigen Gericht vor. Die Anhörung selbst macht das Gericht; wir bereiten Sie ruhig darauf vor. Eine zweite Anhörung ist mit einer sauberen Konvention die Ausnahme.
Eine Trennungszeit ist bei der einvernehmlichen Scheidung nicht vorgeschrieben. Sie können direkt das gemeinsame Scheidungsbegehren stellen, sobald die Konvention vollständig ist.
Vom Erstgespräch bis zur Rechtskraft sind es in der Regel drei bis sechs Monate. Die genaue Dauer hängt vom Gerichtsstand und davon ab, wie schnell die Belege zusammenkommen. Eine saubere Konvention spart eine zweite Anhörung und damit Wochen.
Zuständig ist das Bezirks- oder Regionalgericht am Wohnsitz eines der Eheleute. Wir klären das im Erstgespräch, damit Ihr Begehren am richtigen Ort eingereicht wird.
Bei minderjährigen Kindern enthält die Konvention die elterliche Sorge, die Obhut, die Betreuungsanteile, den persönlichen Verkehr und den Kindesunterhalt. Wir berechnen den Unterhalt nach der Methodik des Bundesgerichts und stimmen die Betreuung so ab, dass sie zum Alltag passt.
Das Gericht hört Kinder ab etwa sechs Jahren in der Regel persönlich an, ausser besondere Gründe sprechen dagegen. Die Anhörung ist kindgerecht, nicht entscheidend für das Sorgerecht. Wir bereiten Eltern und Kind ruhig darauf vor.
Ja. Veränderungen im Alltag der Kinder erlauben eine Anpassung der Betreuungsregelung und des Unterhalts. Eine neue Vereinbarung wird beim Gericht eingereicht oder, wenn nötig, eine Abänderungsklage erhoben.
Die während der Ehe geäufneten Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge werden grundsätzlich hälftig geteilt (ZGB Art. 122 ff.). Wir holen die Bescheinigungen ein, berechnen den Ausgleich und bereiten den Vollzug über die Vorsorgeeinrichtungen vor. Das Gericht prüft die Teilung von Amtes wegen.
Sie zahlen eine feste Pauschale bis zum rechtskräftigen Urteil, je nach Konstellation CHF 1'490 (Basic), CHF 2'190 (Familie) oder CHF 2'990 (Vermögen). Sind Sie sich nicht einig, begleiten wir Ihre Seite mit Solvian Assist für CHF 3'990. Die kantonalen Gerichtsgebühren kommen separat hinzu. Mehr dazu auf der Seite Preise.
Reine Online-Vorlagen ohne juristische Begleitung gibt es ab etwa CHF 800. Eine Begleitung durch ein traditionelles Rechtsteam für Familienrecht kostet erfahrungsgemäss zwischen CHF 3'000 und CHF 6'000, in komplexen Fällen mehr. Solvian liegt mit CHF 1'490 bis 2'990 dazwischen, voll juristisch begleitet und zum festen Pauschalpreis, ohne Stundensatz-Risiko.
Familienrecht ist häufig nicht über die Rechtsschutzversicherung gedeckt. In einzelnen Konstellationen, vor allem bei strittigen Punkten, gibt es Deckung. Wir klären das vor Mandatserteilung für Sie ab.
Je nach Kanton und Komplexität meistens zwischen CHF 600 und CHF 3'000. Wir nennen Ihnen die zu erwartende Spanne vor der Einreichung. Eine kantonale Übersicht steht auf der Seite Preise.
Eine juristische Fachperson für Familienrecht aus dem Omnilex-Netzwerk. Sie ist Ihre Ansprechperson vom Erstgespräch bis zur Rechtskraft.
Eine kurze Eingangsbestätigung und innerhalb von 12 Stunden werktags einen Terminvorschlag für ein kostenloses, 30-minütiges Erstgespräch mit einer Jurist:in für Familienrecht. Sie erhalten kein automatisch erstelltes Dokument. Die Konvention entsteht später gemeinsam mit Ihrer Jurist:in.
30 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Sie nutzen die Zeit in Ruhe: Situation schildern, Fragen klären, einschätzen lassen, ob und wie wir Sie begleiten. Nichts bindet Sie danach.
Ja, mit Solvian Assist. Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin nicht gemeinsam scheiden will oder Sie sich grundsätzlich uneinig sind, begleiten wir nur Ihre Seite: Einschätzung Ihrer Position, Vorbereitung von Verhandlung oder Mediation, Eingaben und Anhörung. Im Erstgespräch klären wir offen, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.
Ihre Eingaben werden in Schweizer und EU-Rechenzentren verarbeitet und ausschliesslich für Ihr Anliegen genutzt. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Im kostenlosen Erstgespräch nimmt sich eine Juristin für Familienrecht Zeit für Ihre Situation und beantwortet, was speziell für Sie wichtig ist.
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