1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Omnilex AG, Hohlstrasse 186, 8004 Zürich (nachfolgend Solvian) und der nutzenden Person für die über solvian.ch angebotenen Dienstleistungen.
Diese Bedingungen regeln die Solvian-Dienstleistung. Sie sollen klar machen, was wir versprechen und worauf Sie sich verlassen können.
Fassung vom 7. Oktober 2026.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Omnilex AG, Hohlstrasse 186, 8004 Zürich (nachfolgend Solvian) und der nutzenden Person für die über solvian.ch angebotenen Dienstleistungen.
Mit den Paketen Basic, Familie und Vermögen unterstützt Solvian Eheleute bei der einvernehmlichen Scheidung in der Schweiz nach ZGB Art. 111 ff. Die Leistung umfasst die digitale Erfassung der Situation, einen ersten Konventionsentwurf als Gesprächsgrundlage sowie die juristische Begleitung bis zum rechtskräftigen Urteil durch eine juristische Fachperson für Familienrecht, die mit Solvian kooperiert.
Mit dem Paket Assist begleitet Solvian eine einzelne Ehegattin oder einen einzelnen Ehegatten bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung, namentlich bei einer Scheidung auf Klage (ZGB Art. 114 f.) oder einem gemeinsamen Begehren mit Teileinigung (ZGB Art. 112). Die Leistung umfasst die juristische Einschätzung der Position und der Optionen, die Vorbereitung von Verhandlungen oder Mediation sowie die Vorbereitung von Eingaben und Anhörungen. Solvian berät in diesem Fall ausschliesslich die nutzende Person und nicht deren Ehegatten oder Ehegattin.
Solvian selbst erbringt keine Vertretung vor Gericht. Soweit eine Vertretung vor Gericht erforderlich ist, vermitteln wir unabhängige Fachpersonen; deren Tätigkeit erfolgt im Rahmen eines separaten Mandatsverhältnisses mit den Eheleuten oder der jeweiligen Person.
Das kostenlose Erstgespräch begründet noch keinen entgeltlichen Auftrag. Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch die Bezahlung des vereinbarten Leistungspakets durch die nutzende Person zustande.
Bei den Paketen Basic, Familie und Vermögen bestätigt die nutzende Person mit der Zahlung, dass ihr Ehegatte oder ihre Ehegattin mit der gemeinsamen Beauftragung von Solvian vollumfänglich einverstanden ist. Die Kostenteilung ist Sache der nutzenden Person.
Beim Paket Assist ist allein die nutzende Person Vertragspartei. Eine Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin ist nicht erforderlich.
Die Vergütung erfolgt zu einer festen Pauschale bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil. Beim Paket Assist deckt die Pauschale den auf der Seite Preise beschriebenen Leistungsumfang für die Begleitung einer Seite ab. Die jeweils gültigen Pauschalen sind auf der Seite Preise transparent ausgewiesen.
Die kantonalen Gerichtsgebühren und allfällige Auslagen Dritter (zum Beispiel Notariatsgebühren bei Wohneigentum) sind nicht Teil der Pauschale. Die Spanne wird vor Einreichung kommuniziert.
Aussergewöhnlicher Mehraufwand, der über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, wird nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung verrechnet.
Eine zügige und ordnungsgemässe Begleitung setzt voraus, dass beide Eheleute, beim Paket Assist die begleitete Person, die nötigen Unterlagen vollständig und zeitnah beibringen. Dazu gehören namentlich aktuelle BVG-Bescheinigungen, Steuerunterlagen und Belege zu Vermögen und Schulden.
Die Eheleute oder, beim Paket Assist, die begleitete Person können den Auftrag jederzeit beenden. Wir rechnen den fairen Stand der bereits erbrachten Arbeiten ab und besprechen diesen vorgängig.
Solvian kann einen Auftrag in den Paketen Basic, Familie oder Vermögen namentlich dann beenden, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung nicht (mehr) gegeben sind. Bereits geleistete Pauschalen werden in diesem Fall anteilig nach Aufwand abgerechnet. Ein Wechsel ins Paket Assist ist nur mit einer anderen juristischen Fachperson möglich als derjenigen, die beide Eheleute gemeinsam begleitet hat.
Solvian und die begleitenden juristischen Fachpersonen haften für Schäden aus der Verletzung der vertraglichen Pflichten nach Massgabe des schweizerischen Rechts. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Der Konventionsentwurf, den das Solvian-System erstellt, ist eine Gesprächsgrundlage und keine fertige, gerichtstaugliche Konvention. Verbindlich wird die Konvention erst, nachdem sie juristisch geprüft, finalisiert und vom Gericht genehmigt wurde.
Die Bearbeitung Ihrer Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Die begleitenden juristischen Fachpersonen unterstehen zusätzlich vertraglichen und gesetzlichen Geheimhaltungspflichten nach Schweizer Recht.
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, vorbehältlich zwingender Konsumentengerichtsstände.
Solvian kann diese AGB anpassen. Es gilt jeweils die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft war.
Mehr zur Datenbearbeitung in der Datenschutzerklärung.