So läuft eine einvernehmliche Scheidung ab: vom Gespräch über die Konvention bis zur Genehmigung durch das Gericht. Und was Sie dafür vorbereiten.

Das gilt für die Scheidung auf gemeinsames Begehren. Im Detail unterscheiden sich die Gerichte.
Beide Eheleute müssen sich über die Scheidung und alle Nebenfolgen einig sein: Kinder, Unterhalt, Güterrecht und Vorsorge. Das ist die Voraussetzung für die Scheidung auf gemeinsames Begehren (ZGB Art. 111 ff.).
In der Konvention halten Sie schriftlich fest, was Sie vereinbart haben. Das Gericht prüft sie auf Vollständigkeit. Eine lückenlose Konvention spart Rückfragen.
Sie reichen das gemeinsame Scheidungsbegehren mit der Konvention und den Unterlagen beim zuständigen Gericht ein.
Das Gericht hört beide Eheleute persönlich an und prüft, ob Sie die Scheidung wirklich wollen und die Konvention verstehen.
Genehmigt das Gericht die Konvention, spricht es die Scheidung aus. Sie wird mit Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig. Wie lange das gesamte Verfahren dauert, unterscheidet sich je nach Gericht.
Je nach Gericht verlangen die Behörden weitere Unterlagen.

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