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Scheidung einreichen in der Schweiz: Schritt für Schritt

So läuft eine einvernehmliche Scheidung ab: vom Gespräch über die Konvention bis zur Genehmigung durch das Gericht. Und was Sie dafür vorbereiten.

Zwei Menschen sitzen gemeinsam am Tisch und bearbeiten Unterlagen

Die fünf Schritte bis zur Scheidung.

Das gilt für die Scheidung auf gemeinsames Begehren. Im Detail unterscheiden sich die Gerichte.

  1. 01

    Einig werden

    Beide Eheleute müssen sich über die Scheidung und alle Nebenfolgen einig sein: Kinder, Unterhalt, Güterrecht und Vorsorge. Das ist die Voraussetzung für die Scheidung auf gemeinsames Begehren (ZGB Art. 111 ff.).

  2. 02

    Konvention aufsetzen

    In der Konvention halten Sie schriftlich fest, was Sie vereinbart haben. Das Gericht prüft sie auf Vollständigkeit. Eine lückenlose Konvention spart Rückfragen.

  3. 03

    Scheidungsbegehren einreichen

    Sie reichen das gemeinsame Scheidungsbegehren mit der Konvention und den Unterlagen beim zuständigen Gericht ein.

  4. 04

    Anhörung

    Das Gericht hört beide Eheleute persönlich an und prüft, ob Sie die Scheidung wirklich wollen und die Konvention verstehen.

  5. 05

    Genehmigung und Rechtskraft

    Genehmigt das Gericht die Konvention, spricht es die Scheidung aus. Sie wird mit Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig. Wie lange das gesamte Verfahren dauert, unterscheidet sich je nach Gericht.

Typische Unterlagen

Je nach Gericht verlangen die Behörden weitere Unterlagen.

  • Eheurkunde oder Familienausweis
  • Ausweise beider Eheleute
  • Angaben zu den Kindern
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Pensionskassenausweise beider Eheleute

Häufige Fragen zum Einreichen.

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